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Die Verbands-Philosophie

Wir setzen uns dafür ein, dass

Wir vertreten Ihre Interessen

Leitsätze des BDR

  1. Qualifizierte Diagnostik und bildgesteuerte Therapie
    Die Radiologie hat eine Schlüsselstellung in der modernen Medizin. Unsere ärztliche Tätigkeit trägt durch schnelle und qualifizierte Diagnostik entscheidend dazu bei, dass Krankheiten früh erkannt und gezielt in den zutreffenden Versorgungsstrukturen behandelt werden können und ermöglicht eine effiziente Therapiekontrolle.   
  2. Fachliches Selbstverständnis
    Radiologen gewährleisten in einer komplexen Medizin die präzise Auswahl optimaler Diagnose- und Therapieverfahren, höchste medizinische und apparative Qualitätsstandards, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit und nicht zuletzt einen optimalen Strahlenschutz. Gewährleistet wird dies auch durch die Zusammenarbeit mit dem zuweisenden ärztlichen Kollegen. Selbstzuweisungen lehnen wir ab.  
  3. Kooperation
    Die Radiologie wird weiterhin Vorreiter der Zusammenführung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen sein. Effiziente Hochleistungsmedizin erfordert je nach Aufgabenstellung und -umfang hauptamtliche Radiologieabteilungen, das Zusammenwirken Niedergelassener und Klinikradiologen oder die Leistungserbringung durch Niedergelassene in Praxen oder in der Klinik.
  4. Zukunft sichern
    Die bildgebende Diagnostik und bildgesteuerte Therapie durch Radiologen ist unverzichtbarer Bestandteil der wohnortnahen flächendeckenden und sektorenübergreifenden Versorgung der Bevölkerung. 
    Die strukturpolitischen und ökonomischen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patienten müssen geschaffen und dem wachsenden Versorgungsbedarf und der medizinischen Innovation angepasst werden.  
  5. Freiberuflichkeit
    Die Führung radiologischer Praxen durch freiberufliche Ärzte gewährleistet Flexibilität, Innovation und Engagement gleichermaßen. Dies erfordert faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Leistungserbringern unter gleichen Voraussetzungen. Wettbewerbsverzerrungen durch EU-Hilfen, Staatshilfen, Subventionen und Quersubventionierungen durch Klinikkonzerne lehnen wir ab.  
  6. Angestellte Tätigkeit
    Radiologie ist ein klinisches Fach. Der BDR stellt mit Sorge fest, dass sich die Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus seit Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) massiv verschlechtert hat. Die gerätetechnische, aber auch die klinische Qualität der diagnostischen Radiologie findet keine Berücksichtigung im Vergütungssystem. Nur die adäquate Bereitstellung von Mitteln aus den DRG unter Berücksichtigung auch der klinischen Kommunikation und Aspekten der Weiterbildung wird garantieren, dass Diagnostik auf höchstem Niveau im Krankenhaus weiterhin möglich sein wird.
    Auch angestellte Ärzte in Klinik und Praxis sind freiberuflich tätig. Dafür müssen angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung gewährleistet sein. Dazu gehört auch die Bezahlung von Überstunden bzw. Freizeitausgleich auch für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft.   
  7. Ökonomie
    Für die Radiologie ist zur Gewährleistung nachhaltiger Innovationen und der dazu erforderlichen ständigen Investitionen Planungssicherheit und eine angemessene Vergütung unverzichtbar. Selbstverwaltung und Kostenträger müssen zur Gestaltung sachgerechter Honorierungs- und Versorgungssysteme die langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen erfolgreicher Praxisführung ebenso nutzen wie den medizinisch-fachlichen Input des Verbandes. Aus Erfahrung ist das Fachwissen der spezialisierten ärztlichen Fächer nicht in allen Gremien verfügbar.  
  8. Selbstverwaltung und Bürokratie
    Das System der ärztlichen Selbstverwaltung mit Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen ist dringend reformbedürftig, aber bisher Garant für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung. Ein allein durch die Krankenkassen gestalteter Vertragswettbewerb muss ebenso verhindert werden wie eine zentral regulierende Staatsmedizin. Der BDR setzt sich für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des bisherigen Systems ein.
    Der BDR fordert die unverzichtbare Einbindung der Fachkompetenz der medizinischen Fachverbände auf allen Ebenen der Politik und Selbstverwaltung.
    Der BDR plädiert mit Nachdruck für den Abbau von Bürokratie und überbordender Vorschriften als Selbstzweck. Der Arzt muss sich wieder mehr seinem Patienten widmen können. 
  9. Fort- und Weiterbildung
    Der BDR pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen radiologischen Gesellschaften. Die „Akademie der Radiologie" in gemeinsamer Trägerschaft von BDR und DRG gewährleistet die kontinuierliche ärztliche Fortbildung in Abstimmung mit den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen.Für ein innovatives Fach wie die Radiologie ist ein kompetenter, umfassend weitergebildeter ärztlicher Nachwuchs unverzichtbar. Dazu müssen alle Versorgungsbereiche einen angemessenen Beitrag leisten, z. B. durch Verbundweiterbildung.Die Weiterbildung für alle radiologische Verfahren gehört in die Hand der Radiologen. 
  10. Radiologie und Krankheitsprävention
    Bildgebende Diagnostik mit radiologischen Techniken trägt zunehmend zu einer besseren Prävention in der Medizin bei. Wir unterstützen das Screening in der Brustkrebsfrüherkennung. In der diagnostischen und Screening-Mammographie müssen im Interesse der Frauen gleiche Qualitätsstandards erfüllt werden.Die Bedeutung der virtuellen Kolographie wächst, wir setzen uns für ihre Aufnahme in das geförderte Konzept der Darmkrebsvorsorge ein.
    Die Forschung für den Nutzen der Röntgen- und MRT-Techniken für die Vorsorge von Herz- /Kreislauferkrankungen, Lungenkrebs und demenziellen Erkrankungen wird befürwortet.  
  11. Teleradiologie und Strahlenschutz 
    Die durch die Teleradiologie für Klinik und Praxis eröffneten neuen Möglichkeiten der Kommunikation sind zu nutzen, wo dies medizinisch sinnvoll ist. Strahlenschutzvorschriften müssen stringent umgesetzt und jeder missbräuchlichen oder die Versorgungsqualität gefährdenden Ausweitung entzogen werden. Das ärztliche Leistungs- und Vergütungsrecht ist darauf abzustimmen.