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Versicherungsservice für Mitglieder


Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände medizinischer Radiologie steht ihren Mitgliedern zu Fragen des beruflichen Versicherungswesens beratend zur Verfügung.

Auf diesen kostenlosen Beratungsservice möchten wir hiermit ausdrücklich hinweisen.
 

Berufs-Haftpflichtversicherung

Wir beraten Sie in Fragen der Berufs-Haftpflichtversicherung.  Dazu gehört die Überprüfung bestehender Verträge hinsichtlich Deckungssummen, Deckungsumfang und Prämienberechnung.  Bitte senden Sie uns Kopien Ihres derzeitigen Versicherungsvertrages sowie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeit und teilen uns mit, mit welchen Geräten und radioaktiven Stoffen Sie arbeiten.  Wir veranlassen sodann umgehend eine entsprechende Prüfung und Stellungnahme. Natürlich beraten wir auch Mitglieder, die vor einer Niederlassung stehen. Über eine rege Inanspruchnahme dieses Beratungsservice würden wir uns sehr freuen, zumal wir in der Vergangenheit festgestellt haben, daß hierdurch zahlreichen Mitgliedern ein risikogerechter und preisgünstiger Berufs-Haftpflichtversicherungsschutz verschafft werden konnte.
 

Versicherungs-Rahmenverträge

Durch den Abschluß von Rahmenverträgen haben wir für unsere Mitglieder günstige Versicherungsmöglichkeiten in diversen Versicherungssparten geschaffen.  Sie können von den Vorteilen profitieren, wenn Sie diesen Rahmenvereinbarungen beitreten.

Die Versicherungsbedingungen können Sie der Beitrittserklärung entnehmen.
Beitrittserklärung Berufshaftpflichtvertrag

 

Zusatz-Haftpflichtversicherung für Ärzte (ZHÄ)

Die üblichen Deckungssummen einer herkömmlichen Berufs-Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio.  DM für Personenschäden können sich angesichts des Anstiegs der von den Gerichten zuerkannten Schadenersatzsummen als nicht ausreichend erweisen.  Der Berufsverband unterhält deshalb bereits seit Jahren einen Rahmenvertrag, Über den jedes Verbandsmitglied einen individuellen Versicherungsvertrag Über die Anhebung seiner Personenschadendeckungssumme abschließen kann.  Dieser alte Rahmenvertrag ist zum 31.12.1997 ausgelaufen und bot eine u. E. nicht mehr zeitgemäße Zusatz-Versicherungssumme von 3 Mio.  DM. Der neue Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, sich höher zu versichern.  Die Personenschadendeckungssumme kann entweder auf '7 Mio.  DM oder sogar auf insgesamt 10 Mio.  DM ausgeweitet werden.  Folgende zwei Varianten bieten sich an:

Die Prämien, welche Sie der nachfolgenden Beitrittserklärung entnehmen können, liegen zwar deutlich Über denen des alten Rahmenvertrages, jedoch wurden gleichzeitig die Deckungssummen deutlich angehoben.

  

Unfallversicherung für Ärzte (UVÄ)

Der mit dem Versicherungskonsortium unter Führung der Aachener u. Münchener Versicherung AG abgeschlossene Rahmenvertrag Über die Unfallversicherung für Mitglieder des BVDRN endete gleichfalls zum 31.12.97.

Mit der CIGNA Insurance Company of Europe, Frankfurt, ein seit Jahrzehnten in Deutschland niedergelassener Versicherer, konnte jedoch ein neuer Versicherungspartner gefunden werden, der den alten Rahmenvertrag zu geänderten Bedingungen fortführt. Der Versicherungsschutz, der seit 1994 bei Fingerschäden auf die Arbeitshand beschränkt werden mußte, gilt nun wieder in vollem Umfang für beide Hände.  Weiter werden nun Bergungskosten von 5.000,-- DM (bisher 1.000,-- DM) und Kosten für kosmetische Operationen bis 5.000,-- DM (bisher nicht versichert) vom Versicherungsschutz umfaßt. Andererseits werden die Prämiensätze angemessen erhöht.  Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Beitrittserklärung. Beim Vergleich mit anderen Unfallversicherungen legen Sie bitte Ihr Augenmerk insbesondere auf die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Gliedertaxe.  So genügt bereits eine mind. 50%ige unfallbedingte Gebrauchsunfähigkeit eines Zeigefingers oder eines Daumens, um eine 100%ige Invaliditätsleistung auszulösen.  Unfälle, die einen Invaliditätsgrad von weniger als 50 % nach sich ziehen, fallen hingegen nicht unter den Versicherungsschutz.  Die Deckung soll dem Katastrophenrisiko vorbehalten bleiben.

Berufsunterbrechungsversicherung für niedergelassene Ärzte (Ärzte-BU)

In der Ärzte-BU können Tagegelder in namhafter Höhe versichert werden.  Die Tagegelder werden gezahlt bei vorübergehenden Berufsunterbrechungen, verursacht durch Krankheit, Unfall oder verschiedene Sachschäden in der Arztpraxis (z.  B. Feuer oder Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser).  Durch eine Praxisauflösungsklausel wird eine Nachhaftung vereinbart, welche eine zusätzliche Leistung vorsieht, wenn die Berufsunterbrechung in eine endgültige Berufsunfähigkeit Übergeht.  Die Einzelheiten sind der nachfolgenden Beitrittserklärung zu entnehmen.

Elektronik-Versicherung

Zu dieser Versicherung können Geräte der Medizintechnik angemeldet werden.  Es handelt sich praktisch um eine Allgefahrendeckung, wobei vom Versicherungsschutz lediglich altersbedingte Abnutzung und Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Praxisinhabers ausgeschlossen sind:

Alternativ gibt es die Möglichkeit, die gesamte Praxiseinrichtung pauschal Über eine sog.  Sicherheitskollage zu versichern.  Hierzu muß lediglich der Gesamt-Neuwert der technischen und kaufmännischen Praxiseinrichtung bekannt gegeben werden.  Sodann wird geprüft, welche Versicherungsmöglichkeit für Sie günstig ist.
Die Versicherungsbedingungen können Sie der Beitrittserklärung entnehmen.
Beitrittserklärung Elektronikvertrag

Ihre Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Berufsverbandes oder direkt an die

L. Funk & Söhne GmbH
Ärzte-Versicherungsdienst
Valentinskamp 18
20354 Hamburg